Auch in Bremen rügt Datenschützer die Hausarztverträge

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BREMEN (di). Nach dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat nun auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen Bedenken gegen die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) angemeldet. Wie berichtet, hatte der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Hausarztverträge verboten.

Er beruft sich dabei auf Paragraf 295 SGB  V. Während es zunächst nach einem Alleingang aussah, hat Weichert nun Unterstützung von seinen Kollegen in Bremen bekommen. In einem Schreiben an den Hausärzteverband Bremen teilt der Datenschützer die Rechtsauffassung des ULD.

Die Datenschützer vermissen elementare Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung. Das heißt für sie, dass Hausärzte die im Rahmen der Hausarztverträge erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Unterauftragsnehmer wie etwa die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft übermitteln dürfen.

Der Verband wird in dem Schreiben gebeten, dafür zu sorgen, dass die Datenübermittlung nicht stattfindet. Der Datenschützer empfiehlt zugleich, die Entwicklung in Schleswig-Holstein abzuwarten, um parallele rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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