Hessen vergibt Bürgschaften für Ärztehäuser
WIESBADEN (ine). Hessen will die Gründung von Ärztehäusern in ländlichen Regionen fördern. Die Landesregierung hat ihr Bürgschaftsprogramm ausgeweitet.
Gerade für junge Mediziner, so Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP), seien die Kosten der Gründung oder Übernahme einer Praxis eine hohe Hürde. Es sei leichter, wenn sie Praxisräume mieten oder pachten können.
Landesbürgschaften sollen deshalb künftig auch privaten Investoren zur Einrichtung von Ärztehäusern zur Verfügung stehen. "Voraussetzung ist, dass die Vorhaben betriebswirtschaftlich vertretbar sind und nennenswert zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land beitragen", so Posch in einer Mitteilung.
Für Investitionen könne eine Bürgschaft bis zu 80 Prozent der Kreditsumme abdecken, für Betriebsmittel bis zu 60 Prozent. Ansprechpartner ist die Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (www.wibank.de).
Nach Angaben von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU) könnten auch Bankbürgschaften und Mietgarantien zur Absicherung des Vermieterrisikos im Einzelfall in Betracht kommen samt zinsgünstigen Darlehen.
Bislang waren in Hessen Bürgschaften für solche Projekte nur zulässig, wenn Investor und Nutzer identisch waren. Die neue Regelung ist bis Ende 2014 befristet.
Seit dem 1. Juni 2010 gibt es zudem erweiterte Darlehensmöglichkeiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank für Ärztehäuser, sozialtherapeutische Einrichtungen oder medizinische Dienste. Dabei wurde der Höchstbetrag beim Darlehensprogramm GuW (Gründungs- und Wachstumsfinanzierung) auf zwei Millionen Euro angehoben.