Ärzte entscheiden, ob sie die Kodierung freischalten

KBV-Sprecher Roland Stahl betont, dass die neuen Kodierrichtlinien erst im Juli 2011 scharf geschaltet werden.

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Niedergelassene Ärzte haben sechs Monate Zeit, um sich an die AKR zu gewöhnen. Fehler bleiben in dieser Testphase sanktionsfrei.

Niedergelassene Ärzte haben sechs Monate Zeit, um sich an die AKR zu gewöhnen. Fehler bleiben in dieser Testphase sanktionsfrei.

© Kzenon / fotolia.com

NEU-ISENBURG (mn). Die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) treten zum 1. Januar 2011 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Die Regelung der Übergangsfrist stößt bei einigen KVen jedoch auf Unverständnis. So hatte kürzlich die KV Nordrhein kritisiert, dass wenn die Kodierrichtlinien einmal in der Praxis-EDV scharf geschaltet sind, diese sich nicht mehr rückgängig machen lassen (wir berichteten).

"Scharf geschaltet werden die Kodierrichtlinien erst zum 1. Juli 2011, denn erst ab dann hat das Kodieren Auswirkungen auf die Abrechnung. In der Übergangsphase ab 1. Januar 2011 können Ärzte die Funktionen freischalten. Ob in der Zeit die Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt freigeschaltet werden, bleibt sanktionsfrei", erklärt KBV-Pressesprecher Roland Stahl. Rückgängig machen ließe sich die Freischaltung nicht mehr, weil das technisch wahrscheinlich ein zu großer Aufwand wäre, vermutet Stahl.

In der Testphase haben die niedergelassenen Ärzte die Möglichkeit, selbst zu entscheiden ob und wann sie die AKR freischalten, um sich so sanktionsfrei an die neue Kodierung zu gewöhnen und sich mit dem neuen System vertraut zu machen. Welche Funktionen der Arzt freischalte, liege bei ihm, so Stahl. Fehler, auf die das System hinweise, müssten in dieser Zeit noch nicht korrigiert werden, da sie noch keine Auswirkung auf die Abrechnung hätten. Auch könnten Ärzte im ersten und zweiten Quartal 2011 noch ohne AKR die Abrechnung machen.

Erst ab dem dritten Quartal 2011 wird das parallel laufende Prüfmodul scharf geschaltet. Und erst ab diesem Zeitpunkt habe das Kodieren Auswirkungen auf die Abrechnung, Fehler müssten dann zwingend korrigiert werden, sagt Stahl. Bis dahin können Ärzte die AKR testen.

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