Zulassungssperre im MVZ gilt auch für Plastische Chirurgen

KASSEL (mwo). Ein Medizinisches Versorgungszentrum darf keinen plastischen Chirurgen anstellen, wenn der Planbezirk für Chirurgen gesperrt ist.

Veröffentlicht:

Denn der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Fachärzte für Plastische Chirurgie rechtmäßig und wirksam der Gruppe der Chirurgen zugeordnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die Untergruppe der Plastischen Chirurgen sei so klein, dass sie die chirurgische Versorgung nicht nennenswert habe beeinflussen können. Daher sei es nicht erforderlich gewesen, die Verhältniszahlen anzupassen, so das BSG.

Az.: B 6 KA 1/10 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert