Genuss statt Reue: Urlaubshelfer Prävention

Weltweit ist fast keine Destination mehr unerreichbar. So stehen auch Reisen in Länder mit erheblichen gesundheitlichen Risiken hoch im Kurs. Ärzte und Apotheker können Patienten hier frühzeitig aufklären und Erkrankungen vorbeugen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Schwimmende Märkte wie in Thailand sind Touristenmagnete. Doch ohne Schutzimpfung kann der Verzehr der dargebotenen Früchte bei den Reisenden für schlechte Erinnerungen nach der Heimkehr sorgen.

Schwimmende Märkte wie in Thailand sind Touristenmagnete. Doch ohne Schutzimpfung kann der Verzehr der dargebotenen Früchte bei den Reisenden für schlechte Erinnerungen nach der Heimkehr sorgen.

© Kate Shephard / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Jährlich reisen nach Angaben des Düsseldorfer Centrums für Reisemedizin (CRM) 44 Millionen Menschen aus Deutschland ins Ausland.

Darunter befänden sich immer häufiger auch ältere oder chronisch kranke Patienten. Nicht selten träten während oder nach der Reise vom Reisedurchfall bis hin zur schweren Infektionskrankheit gesundheitliche Probleme auf.

Ärzte können bei ihren Patienten bereits im Vorfeld einer Reise gezielt gegensteuern - zum Beispiel mit einer reisemedizinischen Beratung auf Selbstzahlerbasis. Aber auch Apothekern kommt in Sachen Reisemedizin eine wichtige Rolle zu.

Sie sind Patienten nach Ansicht von Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, insofern besonders behilflich, als sie die Reiseapotheke auf die genauen Risikoprofile der Zielländer hin abstimmen und bestücken können.

Fink erinnert auch an die wichtige Rolle des Arztes, wenn es um die Mitnahme bestimmter Arzneien auf Reisen geht. "Nicht alle Medikamente dürfen über die deutsche Grenze hinaus in ein anderes Land gebracht werden.

Das gilt insbesondere für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel und einige Husten- und Schlafmittel", so Fink.

Patienten, die auf solche Medikamente angewiesen seien, müssten sich dies von ihrem behandelnden Arzt bestätigen oder von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigen lassen.

Das gelte zumindest für Reisen in die Länder des Schengener Abkommens - Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.

Für jede Arznei ist eine eigene Bestätigung nötig

Nur mit dem entsprechenden Formular dürfe eine für die Dauer der Reise angemessene Menge an solchen Arzneimitteln mitgenommen werden. Wichtig, so Fink: Für jedes Medikament ist zwingend eine eigene Bestätigung vorzulegen.

Bei Reisen in Länder außerhalb der Schengen-Staaten muss laut Fink eine mehrsprachige Bestätigung von Arzt und Landesgesundheitsbehörde vorliegen, die Angaben über die Dosierung enthalte, damit der Bedarf abgeschätzt werden könne.

Die notwendigen Formulare stehen für Ärzte, Apotheker, aber auch Patienten selbst auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) zum Download bereit.

Zu beachten hätten Ärzte und Apotheker im Patienten- respektive Kundengespräch, ihr Gegenüber darauf hinzuweisen, dass nur der Verwender die Arzneimittel mitnehmen dürfe. Ein Transport durch andere, Familienangehörige eingeschlossen, sei nicht erlaubt.

Auch der Ratschlag, dass Patienten einen mehrsprachigen Nothilfepass bei sich führen sollten, in den alle lebenswichtigen Medikamente sowie der Kontakt zu dem behandelnden Arzt eingetragen sind, sei hilfreich.

Tritt auf Reisen doch einmal der Fall ein, dass Betäubungsmittel benötigt werden, so könnten sich betroffene Patienten diese grundsätzlich durch einen vor Ort ansässigen Arzt verschreiben lasen.

Allerdings, rät Fink Patienten in solchen Situationen, sich vorher bei ihrer StammApotheke zu erkundigen, ob es das benötigte Arzneimittel in dem jeweiligen Reiseland auch gibt.

Nicht nur die Apotheker gehen gezielt in die Aufklärungsoffensive, was den angemessenen Reiseschutz anbelangt. So startete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jüngst anlässlich der beginnenden Urlaubssaison eine Präventionsinitiative, die vor allem die Schutzimpfungen in den Fokus der Patienten rückt.

"Ihr Hausarzt informiert Sie über notwendige Reiseschutzimpfungen. Lassen Sie bei der Gelegenheit auch gleich Ihre anderen Impfungen überprüfen", wendet sich Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, an die potenziellen Reisenden.

KBV hält ein Plädoyer für passenden Impfschutz

Müller macht auch auf die Risiken eines Urlaubs in heimischen Gefilden aufmerksam: "Nicht nur bei Fernreisen, sondern auch beim Wandern im Bayerischen Wald können sich Touristen beispielsweise durch Zeckenbisse mit Krankheitserregern anstecken."

Versicherte sollten sich spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt über den passenden Impfschutz und weitere Vorsorgemaßnahmen beraten lassen, appelliert er.

Um Patienten den Reiseschutz noch schmackhafter zu machen, weist Müller darauf hin, dass viele Kassen die Kostenübernahme von Reiseschutzimpfungen als freiwillige Zusatzleistung anböten.

Dabei verweist er auf Immunisierungen gegen Hepatitis A und B, Gelbfieber, Cholera, Tollwut und Typhus. "Da es sich um eine Vorsorgeleistung handelt, muss der Patient keine Praxisgebühr bezahlen", ergänzt Müller.

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