Kommentar
Praxistauglich soll es sein
Dass Patienten vor einer Behandlung sachgerecht aufgeklärt werden, ist wichtig. Doch wie weit geht diese Aufklärungspflicht? Dass nun gerade ein Gericht feststellt, dass es sich hier oftmals eher um ein bürokratisches Monster als um einen echten Nutzen für die Patienten handelt, ist allerdings bemerkenswert.
Schließlich gelten die Gerichte in Sachen möglicher Behandlungsfehler und Aufklärungslücken weithin als Feinde der Ärzteschaft.
Doch nun geben sie den Ärzten Rückenwind. Denn die Argumente sind glasklar: Müssten bei sämtlichen unbedenklichen Routinemaßnahmen - in diesem Fall bei einer Blutentnahme - vorab lange alle nur erdenklichen Risiken ausdiskutiert werden, würde das die Abläufe in Praxis und Klinik so sehr stören, dass letztlich niemand anderes als die Patienten darunter litten.
Und das doppelt: Erstens, weil die Ärzte weniger Zeit für sie hätten. Zweitens, weil die Allgemeinheit die Kosten für diesen Bürokratismus tragen müsste.
Damit sind längst nicht alle rechtlichen Fragen geklärt. Aber endlich gibt ein Gericht Ärzten einmal praxisnahe Spielregeln an die Hand.
Und endlich macht eine neutrale, aber allgemein anerkannte Stelle deutlich, wie schädlich Bürokratismus im Gesundheitswesen ist.
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