Gretchenfrage: Kooperation oder Einzelkampf?

Gemeinschafts- oder Einzelpraxis? Das ist nicht nur eine Frage der persönlichen Einstellung. Die Praxiskonstellation hat auch Auswirkungen auf die Suche nach einem Nachfolger - und den Praxiswert.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Rechnet sich die Kooperation? Eine spannende Frage.

Rechnet sich die Kooperation? Eine spannende Frage.

© Gina Sanders / fotolia.com

MÜNSTER. Niedergelassene Ärzte, die in einer Einzelpraxis tätig sind, sollten die Umwandlung in eine Gemeinschaftspraxis prüfen.

Ein solcher Schritt kann die Erlössituation der Praxis verbessern, ist aber vor allem mit Blick auf einen späteren Verkauf sinnvoll. Darauf hat der Praxisberater Oliver Frielingsdorf, Geschäftsführer der Frielingsdorf Consult in Köln, aufmerksam gemacht.

"Das erhöht die Chance, die Praxis zu einem höheren Preis abzugeben", sagte Frielingsdorf bei der Informationsveranstaltung "Praxisgestaltung - Kooperationen".

Sie wurde organisiert von der Münsteraner Kanzlei am Ärztehaus und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) Münster/Bielefeld.

Praxisform ist künftig auch in Großstädten entscheidend

In den großen Städten, in denen es insbesondere im fachärztlichen Bereich genügend Interessenten für Arztpraxen gebe, spiele die Organisationsform noch keine entscheidende Rolle, sagte er.

Künftig werde aber auch dort das Szenario vorherrschen, das heute aus ländlichen Regionen bekannt ist: Selbst gut laufende Praxen sind mangels Nachfrage nur schwer abzugeben. Genau in einer solchen Konstellation kann die Praxisform den entscheidenden Unterschied ausmachen.

"Die gezahlten Preise für den immateriellen Praxiswert, den Goodwill, sinken, obwohl die Gewinne steigen", berichtete der Praxisberater.

Der Praxiswert hänge ab von der Größe und der Struktur des Patientenstammes, der Sicherheit und der Stabilität des Umsatzes sowie der Rentabilität der Praxis. Für den Kaufpreis seien neben dem Praxiswert auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und die strategischen Interessen des Käufers relevant.

Bei den Determinanten des Praxiswertes schneiden nach Angaben von Frielingsdorf Gemeinschaftspraxen meist besser ab.

Beim Patientenstamm gelte das allerdings nur, wenn die Partner eine komplementäre Ausrichtung haben, also etwa Kardiologen und Pulmologen zusammenarbeiten oder Uro-Onkologen mit nicht onkologisch tätigen Urologen. "Für jeden einzelnen der Spezialisten wächst der Patientenpool beträchtlich."

Was die Sicherheit des Umsatzes angeht, hält Frielingsdorf die Kooperation in jeder Hinsicht für überlegen. Während die Einzelpraxis den Ausfall des Inhabers nur schwer kompensieren könne, gebe es in der Gemeinschaftspraxis Vertretungsregelungen.

Kooperation ist in puncto Umsatzsicherheit überlegen

Größere Einheiten seien zudem für die Patienten und für mögliche Partner wie Kliniken, Kassen und andere Arztgruppen attraktiver.

"Auch bei der Rentabilität gibt es klare Vorteile der Gemeinschaftspraxis." Sie entstehen durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, des Personals und von externen Dienstleistern.

Für das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, das ebenfalls den Praxiswert beeinflusst, spiele zwar nach wie vor die Lage der Praxis die entscheidende Rolle.

Bereits an zweiter Stelle stehe aber das Sicherheitsbedürfnis vieler jüngerer Ärzte. "Die Gemeinschaftspraxis strahlt wesentlich mehr Sicherheit aus und ist dadurch für viele junge Ärzte das Mittel der Wahl", betonte er.

Hinzu komme, dass seit dem 1. Januar durch das Versorgungsstrukturgesetz die Zulassungsausschüsse insbesondere bei Einzelpraxen in überversorgten Städten die Praxis-Übertragung verhindern können.

Lediglich mit Blick auf die strategischen Überlegungen von Käufern wie Klinik-MVZ oder Großpraxen könne die Einzelpraxis überlegen sein, weil es Interessenten vor allem um die Zulassung gehe. "Da bietet die Einzelpraxis mehr Flexibilität."

Die Vorteile der kooperativen Form spiegelten sich schon heute im Marktgeschehen wider: Für Gemeinschaftspraxen ließen sich höhere Preise erzielen als für Einzelpraxen, so Frielingsdorf.

Nach Daten der apoBank betrugen im Jahr 2010 die durchschnittlichen Übernahmeentgelte pro Sitz bei Orthopäden in Einzelpraxen 158.000 Euro und in Gemeinschaftspraxen 177.000 Euro. Bei Gynäkologen waren es 74.000 Euro und 100.000 Euro.

"Durch das Versorgungsstrukturgesetz weitet sich künftig der Übergabe-Vorteil der Gemeinschaftspraxis auf nahezu alle Fälle und alle Gebiete aus", prognostizierte Frielingsdorf.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Abschied vom Einzelkämpfer?

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