Kommentar
Abschied vom Einzelkämpfer?
Der Trend ist seit Jahren zu beobachten: Existenzgründer zahlen für Arztsitze in Gemeinschaftspraxen, die heute Berufsausübungsgemeinschaftgen genannt werden, tendenziell höhere Preise als für Einzelpraxen.
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz gibt diesem Trend gerade einen weiteren Schub, weil es Kooperationen in vielerlei Hinsicht fördert - und weil in "überversorgten" Gebieten Einzelpraxen eher von der KV eingezogen werden können als Arztsitze in Gemeinschaftspraxen.
Es gibt aber noch viel mehr Argumente als den Wert der Praxis beim Übergang in den Ruhestand, die für die kooperative Ausübung des Arztberufs sprechen. Schon in der Klinik wird die Arbeit im Team heute viel höher bewertet als in früheren Zeiten eminenzbasierter Chefarztdominanz.
Auch die betriebswirtschaftlichen Vorteile sind bei guter Führung evident: So können die Öffnungszeiten erweitert werden, ohne dass es auf die Knochen eines einzelnen Arztes geht, weil die Partner versetzt arbeiten können. Auch die Geräte können auf diese Weise besser ausgelastet werden.
Damit ist sicher nicht das Ende der Einzelpraxis eingeläutet. Aber der Wettbewerb wird auf jeden Fall härter für die Einzelkämpfer.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Gretchenfrage: Kooperation oder Einzelkampf?