Kammer in Westfalen-Lippe droht mit Zwangsgeld

Ärzte in Westfalen-Lippe sollten der Ärztekammer den Nachweis über ihren Versicherungsschutz vorlegen. Denn wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld.

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Das kann teuer werden.

Das kann teuer werden.

© George Tsartsianidis / Panthermedia

KÖLN (iss). In Westfalen-Lippe kann es für Ärzte teuer werden, wenn sie die Anfragen der Ärztekammer (ÄKWL) zu ihrer Berufshaftpflicht ignorieren.

Geben sie die "Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz aus bestehender Berufshaftpflichtversicherung" auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht ab, drohen den Ärzten ein Zwangsgeld oder weitere berufsaufsichtsrechtliche Maßnahmen.

Nach dem nordrhein-westfälischen Heilberufsgesetz müssen Ärzte schriftlich bestätigen, dass sie ausreichend haftpflichtversichert oder nicht ärztlich tätig sind.

Nach dem ÄKWL-Vorstandsbericht für das Jahr 2011 musste die Kammer im vergangenen Jahr in 37 Fällen tätig werden, weil die Ärzte die ihnen zugesandte Erklärung nicht abgegeben hatten.

Zwar ließen sich viele von ihnen durch mehrmaliges Erinnern zur Abgabe bewegen. Manche blieben aber hart und kassierten ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro.

Hartnäckigen Verweigerern blüht Gerichtsverfahren

"In einigen Fällen wirkt selbst das nicht", sagt ÄKWL-Justitiar Bertram Koch. Diesen Ärzten blüht ein berufsgerichtliches Verfahren. Grund für das Ausbleiben der Erklärung zur Versicherung ist nach Kochs Erfahrung fast immer ein laxer oder chaotischer Umgang mit allem, was mit Bürokratie zu tun hat.

"Zwar besteht die Gefahr, dass ein Arzt gar nicht haftpflichtversichert ist, aber sie ist verschwindend gering", sagt er.

Angesichts von fast 40.000 Ärzten in Westfalen-Lippe sei die Zahl der Verweigerer fast eine zu vernachlässigende Größe. "Aber wir sind auf dem Quivive und behalten das Thema im Auge."

Auch die Zahl der Beschwerden, mit denen sich die ÄKWL beschäftigen musste, hielt sich im vergangenen Jahr in Grenzen. Insgesamt registrierte die Kammer 1694 Beschwerden nach 1732 solcher Eingaben in 2010.

Davon entfiel mit 1103 der weit überwiegende Teil auf Patientenbeschwerden, die sich zu fast 90 Prozent gegen niedergelassene Ärzte richteten.

Ärzte gehen "heftig" gegeneinander los

In 111 Fällen gingen Ärzte gegen ihre Kollegen vor, 406 Mal musste sich die ÄKWL mit Kritik an der privaten Honorargestaltung einzelner Mitglieder auseinander setzen.

"Der ganz überwiegende Teil der Patientenbeschwerden gab keinen Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen", teilt der Vorstand mit. Viele seien ausschließlich auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zurückzuführen gewesen.

Mit Sorge betrachtet der Vorstand nach eigenen Angaben die Beschwerden über unkollegiale Verhaltensweisen. Die Auseinandersetzungen zwischen den Ärzten seien oft heftig. "Der Vorstand ist wie schon in der Vergangenheit nicht bereit, tatenlos zuzusehen."

Die Entwicklung der Beschwerden sei in den vergangenen Jahren stabil gewesen und gibt laut Justitiar Koch keinen Anlass zur Besorgnis: "Das liegt auch daran, dass wir die Mitglieder offensiv beraten und ihnen sagen, worauf sie achten müssen."

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