Kommentar

Bewegung bei den Zweigpraxen

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Es tut sich etwas in Sachen Zweigpraxen. Und wie das Bundessozialgericht betonte, können sich bereits alle Ärzte, für die noch ein altes Streitverfahren läuft, auf die seit Jahresbeginn geltenden Erleichterungen berufen.

Was das für Ärzte und Patienten bedeuten kann, zeigt der konkrete Fall: Ein Psychotherapeut aus Frankfurt am Main hat eine örtlich gebundene Partnerin in Schlitz. 130 Kilometer liegen dazwischen - keine Entfernung für tägliches Pendeln.

Eine Zweigpraxis in Schlitz sollte daher das Wochenende um ein oder zwei Tage verlängern. Doch die KV stellte sich quer - nach altem Recht musste sie es wohl.

Denn der Teilabzug aus Frankfurt wird dort die Versorgung beeinträchtigen. Selbst eine marginale Beeinträchtigung war bislang ein absoluter Ausschlussgrund.

Doch jetzt wird abgewogen. Und das 10.000-Einwohner-Städtchen Schlitz wird erstmals überhaupt einen Psychotherapeuten vor Ort haben. Ob demgegenüber die Beeinträchtigungen für Frankfurt ins Gewicht fallen, ist fraglich.

Ärzte, die Zweigpraxen gründen, können damit in Zukunft noch leichter zum Zuge kommen als bisher - profitieren werden nicht nur sie, sondern auch die Patienten.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Gründung von Zweigpraxen vereinfacht

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