BG- oder Kassenleistung?

Abrechnungsfalle Arbeitsunfall

Bei der Abrechnung von Arbeitsunfällen unterläuft vielen Praxen ein schwerwiegender Fehler: Sie rechnen die Leistung über die Kasse ab - statt über die Berufsgenossenschaft. Das schadet nicht nur den Patienten.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die Erst-Versorgung beim Arbeitsunfall darf auch der Hausarzt machen - und über die Berufsgenossenschaft abrechnen.

Die Erst-Versorgung beim Arbeitsunfall darf auch der Hausarzt machen - und über die Berufsgenossenschaft abrechnen.

© Klaus Rose

KÖLN. Mit der richtigen Abrechnung von Unfallverletzungen - genauer Arbeitsunfällen - haben viele Praxen ein Problem.

Häufig werde die Behandlung nämlich anstatt über die Berufsgenossenschaft (BG) oder einen anderen Unfallversicherer doch über die Krankenkasse abgerechnet, sagte Annette Knaup auf der 2. Fachtagung West des Verbands medizinischer Fachberufe (VmF) in Köln.

Die 1. Vorsitzende des Landesverbands West weiß aus dem eigenen Praxisalltag auch, warum das so ist: "Viele trauen sich an das Thema BG nicht ran", weil es erst einmal mit Mehraufwand verbunden sei.

Aber: Rechne die Praxis auf Kasse ab, hat das schwerwiegende Folgen für den Patienten. Zudem laufen die Leistungen dann innerhalb ärztlicher Budgets.

Bei Aufnahme Informationen zum Unfall sammeln

Ganz so kompliziert, wie oft vermutet, ist das BG-Verfahren auch gar nicht. Die erste Regel, wenn ein Patient mit einer Unfallverletzung in die Praxis kommt, laute: Nachhaken, wo und wie sich der Unfall ereignet hat.

Und das sollte bereits die Medizinische Fachangestellte (MFA) bei der Aufnahme des Patienten tun. Denn, nicht nur die Unfälle, die sich tatsächlich am Arbeitsplatz ereignen, seien von den Unfallversicherern abgedeckt, so Knaup.

Versichert seien ebenso Wegeunfälle - samt Umwegen, die genommen werden, um etwa ein Kind während der Arbeitszeit unterzubringen, um Mitglieder einer Fahrgemeinschaft einzusammeln oder auch, wenn ein längerer Arbeitsweg schneller zum Arbeitsplatz führt.

Passiert allerdings einer Mutter auf dem Weg zur Kita ein Verkehrsunfall, dann ist die Mutter über den Arbeitgeber und das Kind über die Kita versichert.

Infohotline der Gesetzlichen Unfallversicherung nutzen

Aber die MFA muss nicht nur den Unfallhergang aufnehmen. Wichtig sind auch Uhrzeit des Unfalls, Unfallort und natürlich braucht sie die Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers.

Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht, welche BG zuständig ist, so die Erfahrung Knaups. Hier könnten MFA entweder auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de) recherchieren, oder aber die Infohotline der Gesetzlichen Unfallversicherung nutzen (Tel.: 0800/ 60  50.404).

Knaup: "Die Infohotline ist eigentlich für die Arbeitgeber gedacht, aber ich nutze die Nummer auch."

Hilfreich sei zudem, für den Arzt schon einmal die Beschwerden des Patienten aufzunehmen.

Und: Knaup liest immer zusätzlich die Krankenversichertenkarte ein. "Falls sich herausstellt, dass es doch kein BG-Fall ist, habe ich gerade bei noch in der Praxis unbekannten Patienten schon einmal die Daten. Die Praxisgebühr dürfen Sie aber nicht einziehen."

Ist es dann wirklich kein BG-Fall, ruft Knaup hinterher beim Patienten an und bittet ihn, die Praxisgebühr nachzureichen.

Eigene Gebührenordnung für Arbeitsunfälle

Wer allerdings gleich auf Kasse abrechnet und den Fall nicht der BG meldet, der verspielt für den Patienten Ansprüche auf Leistungen für Spätfolgen und auf Leistungen für Hinterbliebene, mahnte Knaup.

Gerade in der Versorgung mit Hilfsmitteln oder Reha-Leistungen könne das für Patienten einen gewaltigen Unterschied ausmachen, berichtete auch eine MFA aus dem Auditorium.

Dennoch versteht Knaup angesichts des Mehraufwandes bei der Erfassung und den abrechenbaren Ziffern oder besser Eurowerten für den Arzt durchaus, warum manches Praxisteam bei kleineren, unproblematischen Verletzungen eher die BG-Abrechnung scheut.

Für die Arbeitsunfälle gilt nämlich ein eigenständiges Gebührenwerk, die "Gebührenordnung für Ärzte Gesetzliche Unfallversicherung" (UV-GOÄ). Und für die häufigste und wichtigste Leistung, die Symptomzentrierte Untersuchung (Ziffer 1), würden Ärzte gerade einmal 6,21 Euro erhalten.

Bei Kindern könnten Hausärzte allerdings die umfassende Untersuchung nach Ziffer 6 abrechnen, die sonst eher für den Durchgangsarzt (D-Arzt) oder größere Verletzungen vorgesehen sei.

Knaup: "Das ist gut begründbar, weil man hier genauer hinschauen muss." Die Ziffer bringt 14,50 Euro. Und auch die Beratung als alleinige Leistung bringt nur 2,48 Euro.

Wohingegen es für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ziffer 143) 2,74 Euro und für die Überweisung (Ziffer 145) zum D-Arzt 3,49 Euro gibt.

Bei Selbstständigen aufpassen

Zum D-Arzt muss laut Knaup immer dann überwiesen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht, die Behandlung länger als eine Woche dauert, es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt oder Heil- und Hilfsmittel benötigt werden.

Wird zum D-Arzt überwiesen, muss die Praxis auch nicht die Unfallmeldung per Formular F 1050 vornehmen. "Sie sollten sie aber trotzdem abspeichern", sagte Knaup. "Es gibt nämlich Patienten, die nie zum D-Arzt gehen." Und die Ziffern lassen sich ohne Unfallmeldung nicht abrechnen.

Aufpassen sollten Praxisteams auch bei Selbstständigen, so der Tipp aus dem Auditorium. Die seien zum Teil nämlich gar nicht unfallversichert. Der Rat: Das Formular F 1050 ausfüllen und reinschreiben, dass der Patient selbst in die BG einzahlt, ihn das aber auch unterschreiben lassen.

Die Erstversorgung einer kleinen Wunde können Hausärzte ebenfalls abrechnen - mit der Ziffer 2000 (4,83 Euro).

Aufpassen sollten Ärzte auch beim Thema Schutzimpfungen. Hier gibt es in der UV-GOÄ ebenfalls eine eigene Ziffer, die 375 (3,45 Euro). Werde aber - wie von der Stiko empfohlen - gleich auch der Impfpass geprüft und für den Tetanusschutz ein Kombi-Impfstoff verwendet, müsse die Impfung über die Kasse und nicht über die BG abgerechnet werden, sagte Knaup.

Stellt sich übrigens später heraus, dass es sich um einen reinen BG-Fall handelt, sollte die MFA den Kassenschein - den sie zu Beginn der Behandlung mit Einlesen der Versichertenkarte vorsichtshalber in der EDV-hinterlegt hat - unbedingt wieder löschen.

Auf der Website der DGUV gibt es alle wichtigen Verträge, außerdem kann dort ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über aktuelle Themen in der Unfallversicherung informiert: www.dguv.de (Inhalt/Rehabilitation, Leistungen)

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen