Kommentar zur Quartalsüberweisung
Unabdingbares Patientengespräch
Bei Überweisungen zu Fachärzten bewegen sich Hausärzte manchmal auf einem schmalen Grat. Liegt ein medizinischer Grund vor, ist die Sache klar: Der Hausarzt stellt die Überweisung aus, und wenn es dringend ist, macht er sich beim Kollegen für eine schnelle Terminvergabe stark.
Anders sieht es aus bei Überweisungen auf Patientenwunsch. Gerade wenn Patienten Anfang des Quartals gleich mehrere der Formulare einfordern, scheint der medizinische Sinn fraglich.
Genau mit ihm müssen sich Niedergelassene aber auseinandersetzen. Sie sind zur Prüfung verpflichtet, ob die Erbringung therapeutischer oder diagnostischer Leistungen durch einen Kollegen nötig ist.
An einem Gespräch mit dem Patienten über den Grund der Überweisung kommt der Hausarzt deshalb in der Regel nicht vorbei, so lästig das auch sein mag.
Wenn ein Arzt auf der Überweisung kennzeichnet, dass sie auf Wunsch des Patienten erfolgt und er selbst sie offensichtlich nicht für erforderlich hält, tut er sich keinen Gefallen.
Der Arzt geht zwar kurzfristig einer Auseinandersetzung mit dem Patienten aus dem Weg, kann sich aber langfristig Ärger einhandeln. Denn er dokumentiert schwarz auf weiß den Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Quartalsbeginn: Tipps gegen Wunschüberweisungen