Praxispersonal

MFA haben Anspruch auf Weihnachtsgeld

Nach dem Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist das 13. Monatsgehalt keine freiwillige Leistung, sondern Pflichtübung für Praxischefs.

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NEU-ISENBURG. Ursprünglich ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Betriebstreue und Arbeitsleistung honoriert werden können.

Wird es in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen zugesagt, dürfen Arbeitgeber die Zahlung aber nicht einfach einstellen. Und genau hier liegt auch der Knackpunkt für Praxischefs.

Nach dem aktuell gültigen Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) steht diesen ein 13. Monatsgehalt zu, das spätestens bis zum 1. Dezember an die Fachangestellten auszuzahlen ist. Dabei beträgt es mindestens die Höhe des letzten vollen Monatsgehalts (Paragraf 12 Manteltarifvertrag).

Wichtig ist: Der Tarifvertrag gilt nicht nur für Praxen, die Mitglied in der Tarifpartei auf Arbeitgeberseite - also der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA) - sind.

Es reicht aus, wenn sich der Arbeitsvertrag der MFA auf den geltenden Mantel- und Gehaltstarif bezieht. Insbesondere die Musterarbeitsverträge der Bundesärztekammer und des Verbands medizinischer Fachberufe (VmF) enthalten einen entsprechenden Passus.

Und selbst wenn der Bezug zum Tarifvertrag nicht gegeben ist: Wurde mehrere Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt, ohne dass der Arbeitgeber ausdrücklich jedes Jahr neu die Freiwilligkeit betont hat, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Zahlung.

Nach der gängigen Rechtsprechung liegt dann nämlich ein Fall von betrieblicher Übung vor - und meist reichen dafür schon drei aufeinanderfolgende Jahre aus.

In diesem Jahr bekommen übrigens gut die Hälfte (54 Prozent) der deutschen Beschäftigten Weihnachtsgeld - 56 Prozent in West- und nur 40 Prozent in Ostdeutschland.

Das hat das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Online-Umfrage mit 8800 Beteiligten herausgefunden. Grundlage sind dabei meist Tarifverträge. (reh/dpa)

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