Junge Ärzte

Mutmacher für die Existenzgründung

Wie reüssieren junge Ärzte in eigener Praxis? Antworten auf diese Fragen suchten und fanden Nachwuchsmediziner und Experten bei einer "Karrieresprechstunde" in München.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Vertrags- oder Privatarzt? Allein, oder in Gemeinschaft? Stadt oder Land? Praxisgründern stellen sich viele Fragen. Grund genug für die ein oder andere "Karrieresprechstunde", um den Weg in die Niederlassung gut vorzubereiten.

Eine solche Karrieresprechstunde gab es jüngst in der Münchner Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Für die Veranstaltungsreihe zur Förderung der Existenzgründung bei jungen Ärzten kooperieren die auf Gesundheitsberufe spezialisierte apoBank, die bundesweit agierende Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft ETL Advision sowie die "Ärzte Zeitung". In der Gesprächsrunde stellten sich Finanz-, Steuer- und Rechtsexperten den Fragen der niederlassungswilligen Ärzte.

Die Ärzte brachten vielfältige Hintergründe mit: vom langjährigen angestellten Arbeiten in einer Praxis, über leitende Funktion an einer Klinik bis zum nahen Abschluss der ärztlichen Weiterbildung. "Ich möchte endlich mal einen eigenen Patientenstamm haben – und eine langfristige, unkündbare Perspektive", sagte ein junger Mediziner. "Zwei Jahre Klinik reichen", stellte auch eine Allgemeinärztin in Weiterbildung fest, die sich eine Niederlassung auf dem Land gut vorstellen kann.

Viele Optionen für die Niederlassung

Der Medizinjurist Dr. Lars Lindenau von ETL aus Erlangen gab Antworten in Sachen Tätigkeitsform. Er verwies vor allem auf die vielen Möglichkeiten, die sich Ärzten heute bieten, zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes.

Allgemeinärzten riet er, zunächst vertragsärztliche Optionen auszuloten. Damit seien die Wunschregionen als erstes auf Niederlassungssperren zu prüfen. Gerade für hoch spezialisierte, operativ tätige Fachärzte könne indes die privatärztliche Tätigkeit eine lohnende Alternative sein. Zudem könne eine Kombination interessant sein: eine Teilniederlassung, um an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Dann bliebe noch Kapazität, um zusätzlich als Honorararzt an einer Klinik tätig zu werden, oder auch Privatpatienten in der eigenen Praxis zu versorgen.

"Landarztpraxen sind Goldgruben"

Ein wesentlicher Aspekt für Praxiskäufer ist der Standort. Lindenau lenkte hier den Blick auf den ländlichen Bereich. "Landarztpraxen sind Goldgruben", konstatierte er. Wenig Kosten, viel Ertrag, hohe Sicherheit, so die Eckpunkte. Dr. Christian W. Lübbers, selbst seit einigen Jahren als HNO-Arzt im Ort Weilheim niedergelassen, ergänzte: Ein großer Vorteil auf dem Land sei das Alleinstellungsmerkmal, das hohe Einkommensmöglichkeiten biete. Andererseits sei es aber oft schwerer als in der Stadt, angestellte Ärzte, Praxismitarbeiter oder Kooperationen zu finden.

Eine weitere zentrale Erwägung vor der Niederlassung: Lohnt sich das Vorhaben überhaupt finanziell? Die apoBank habe hierfür eine Software entwickelt, die Investitions- und Kostenanalyse, kurz "Inko", erläuterte Stefan Seyler, Leiter der apoBank-Regionalfiliale München. Diese ermögliche eine gute Einschätzung der Finanzierbarkeit. Bei Übernahme einer Praxis werden deren vorherige Kosten, Umsätze und Gewinne mit einbezogen. Bei Neugründung nutzen die Finanzberater Referenzwerte der Bank zu relevanten Arzt- und Praxistypen, um die Werte einzuordnen. Die Ausfallrate bei der Finanzierung von Praxisgründungen sei jedenfalls verschwindend gering, unter einem Prozent, sagte Seyler. Als rege diskutiertes Thema erwies sich die passende Praxisform. Volle Gestaltungsfreiheit in der klassischen Einzelpraxis? Gemeinsame Verantwortung und Vertretungsoption in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)? Reine Kostenteilung in einer Praxisgemeinschaft? Oder viele Erweiterungsoptionen im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)? Für Expansionsfreudige erklärten die Experten: Eine BAG limitiert, wie viele Ärzte angestellt werden dürfen – pro BAG-Mitinhaber seien dies drei Mediziner. Dagegen können in einem MVZ unbegrenzt Ärzte angestellt werden.

Weitere Fragen warf die Rechtsform auf. Verbreitet ist sowohl bei BAG als auch MVZ die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Möglich seien aber auch andere Rechtsformen, zum Beispiel die GmbH. Gerade wer darüber nachdenke, sollte sich beraten lassen, erklärte Wirtschafts- und Steuerexpertin Dr. Claudia Weinhold. Denn nicht zuletzt beinhalten manche Rechtsformen per se eine Gewerbesteuerpflicht.

"Faktisch keine Regresse mehr"

Zwei zur Zeit vielfach kursierende Sorgen konnte die Expertenrunde weitgehend ausräumen. Zum einen die Angst vor Regressen, also vor Rückforderungen der KVen vor allem wegen zu hoher Arzneiverordnungen. Dieses Problem werde in der Tendenz überschätzt: "Es gibt faktisch keine Regresse mehr in Bayern", sagte Lübbers. Die Gesundheitspolitik habe erkannt, dass diese nicht zielführend seien. Im Fall von Fehlern gelte die Vorgabe "Beratung vor Regress".

Das seit Juni gültige Anti-Korruptions-Gesetz solle ebenfalls niemanden von einer Gründung abhalten, wie Lindenau erklärte. "Es geht nicht darum, die gesamte Ärzteschaft hinter Gitter zu bringen." Ziel sei vielmehr, konkrete Verstöße zu beenden, wie Zuweisungen gegen Geld oder überteuerte Anstellungsverträge an Kliniken, die implizit ähnlich funktionieren.

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