Kassenwettbewerb

Selektivverträge: BDI lobt Monopolkommission

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WIESBADEN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) begrüßt das Konzept der Monopolkommission zur Förderung des Wettbewerbs im Krankenversicherungsmarkt ausdrücklich. Im Bereich der Kassenlandschaft existiert nach Ansicht des BDI ein Wettbewerb nur noch auf dem Papier. Die wenigen wettbewerblichen Ansätze, beispielsweise im Rahmen des Risikostrukturausgleiches, würden teils durch Manipulationen unterhöhlt. "Die Stärkung der Selektivverträge durch die Verpflichtung der Kassen, sämtliche Tarife als Wahltarife ihren Versicherten anzubieten, ist ein sinnvolles Instrumentarium, um wettbewerbliche Strukturen in die Krankenkassenlandschaft zurückzubringen", so BDI- Geschäftsführer Tilo Radau.

Der BDI begrüße auch den Vorschlag der Monopolkommission, an der Pflicht zu hauarztzentrierten Versorgungsverträgen zwar festzuhalten, diese jedoch nicht mehr daran zu binden, dass der Vertragspartner mindestens 50 Prozent der Hausärzte in einem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten muss. Dies sei vor dem Hintergrund einer notwendigen Diskussion über die zukünftige Grundversorgung nur zu begrüßen. "Damit wird die zukünftige Grundversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine breitere Basis gestellt", so Radau. (maw)

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