World Humanitarian Day

Mehr Rechte für freiwillige Ärzte gefordert

Die Ärztekammer Niedersachsen setzt sich für tarifliche Freistellungsoptionen für angestellte Ärzte ein, die einen humanitären Hilfseinsatz planen.

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NEW YORK/HANNOVER. Kriege und Krisen sind nicht nur eine ständige politische Herausforderung. Um wirkungsvoll humanitäre Hilfe zu leisten, bedarf es in ausreichendem Maße kompetente Helfer wie Ärzte.

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) macht nun anlässlich des Tages der humanitären Hilfe (World Humanitarian Day) am Samstag auf hohe Hürden für bestimmte Ärztegruppen aufmerksam, an solchen humanitären Hilfseinsätzen teilzunehmen.

"Für fest oder in Teilzeit angestellte Ärztinnen und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren oder Kliniken fehlt eine rechtliche Grundlage, die ihnen – ähnlich wie Wehrpflichtigen oder Personen, die Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen – ihren Arbeitsplatz während eines Hilfseinsatzes und danach ebenso garantiert wie die Freistellung vom Dienst für die Dauer des Einsatzes", so die ÄKN.

Kammer unterstützt Sonderurlaub für humanitäre Hilfseinsätze

Die Kammer unterstützt nach eigenen Angaben die Bemühungen, in die jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen – wie den TV-Ärzte/VKA – einen Anspruch für angestellte Ärzte, Sonderurlaub für humanitäre Hilfseinsätze zu erhalten, aufzunehmen und hofft, dass die Tarifvertragsparteien sich zügig auf eine Anpassung der Tarifverträge verständigen.

"Den Schwächsten und am meisten Gefährdeten zu helfen – dieser Vorsatz entspricht den Gedanken des hippokratischen Eides. Deswegen ist es für Ärztinnen und Ärzte geradezu selbstverständlich, in der humanitären Hilfe aktiv zu werden.

Die Steine, die Helfern im Wege liegen, müssen wir entschlossen beiseite schaffen", verdeutlicht ÄKN-Präsidentin Dr. Martina Wenker. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass die ÄKN mit der KV Niedersachsen deshalb früh vereinbart habe, dass im Bundesland niedergelassenen Ärzten die Teilnahme an mehr als drei Monate dauernden humanitären Hilfseinsätzen regelhaft auf Antrag genehmigt wird.

Die Anerkennung von humanitären Hilfseinsätzen auf die ärztliche Weiterbildung habe die ÄKN gleichfalls geregelt: Sie ist nach Paragraf 10 Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung der Weiterbildungsordnung auf Antrag möglich.

Der Tag der humanitären Hilfe wird jedes Jahr zum Gedenken an die Toten und Verletzten des Anschlages auf das UN-Hauptquartier in Bagdad am 19. August 2003 begangen, bei dem der Hohe Kommissar der UN für Menschenrechte Sergio Viera de Mello sowie weitere 22 UN-Mitarbeiter ihr Leben lassen mussten.

Das Motto der diesjährigen Gedenktagskampagne der Vereinten Nationen lautet "#NotATarget". Die UNO weist damit auf den Missstand hin, dass Gesundheits- und humanitäre Helfer, die ihr eigenes Leben für die Fürsorge anderer riskieren, weltweit im Kriegs- und Krisenkontext zunehmend selbst zur Zielscheibe werden. (maw)

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