Südwesten

KV startet Hygiene-Offensive

Hilfe zur Selbsthilfe - unter diesem Motto hat die Südwest-KV ein ganzes Portfolio an Unterstützungsmaßnahmen für Praxen in Sachen Hygiene zusammengestellt. Auch, weil die Prüfungen der zuständigen Behörden in zunehmendem Umfang erfolgen.

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Auf Sprühdesinfektionen sollten Reinigungskräfte wegen des inhalativenGesundheitsrisikos wenn möglich verzichten.

Auf Sprühdesinfektionen sollten Reinigungskräfte wegen des inhalativenGesundheitsrisikos wenn möglich verzichten.

© Peter Atkins / fotolia.com

STUTTGART. Die KV Baden Württemberg (KVBW) hat eine Aktions-Offensive zum Thema Hygiene in der Arztpraxis in die Wege geleitet. Das Interessante an dem Aktionsplan "Hygiene KVBW 2014 plus" ist, dass die KV vorrangig auf Hilfe zur Selbsthilfe setzt, wie sich auf der Vertreterversammlung zeigte.

Dabei weiß die KV durchaus, dass die Einhaltung von Hygienestandards zur Infektionsprävention für Praxen eine Selbstverständlichkeit ist. Die Praxen haben allerdings mit zwei Widrigkeiten zu kämpfen: Zum einen bestimme mittlerweile eine Flut von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regeln den Praxisalltag.

Zum anderen würden die Begehungen durch Regierungspräsidien und Gesundheitsämter in zunehmenden Umfang erfolgen. Ein ganz wichtiges Hilfsmittel beim Hygienemanagement der Praxis stellt der Leitfaden "Hygiene in der Arztpraxis" des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte (CoC) der KVen und KBV dar. Die KV Baden-Württemberg hat diesen nun zum Download auf ihrer Website bereitgestellt.

Generell bietet die KV unter dem neuen Button "Hygiene in der Arztpraxis" außer dem Leitfaden eine Reihe an Arbeitshilfen und Links, die auch für Praxen außerhalb Baden-Württembergs interessant sind.

Aber allein der Leitfaden des CoC liefert schon viele Hinweise, die sich ganz leicht ins eigene Praxis-QM und Checklisten übertragen lassen. So etwa die Ausführungen zum Thema Flächenreinigung, denn die betrifft zumeist auch das Reinigungspersonal.

Ganz wichtig ist der Hinweis, dass die Mitarbeiter regelmäßig geschult werden sollten. Zudem dürfen in Arztpraxen nur Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die VAH-gelistet (Verbund für Angewandte Hygiene) sind. Wurde eine Desinfektion behördlich angeordnet, müssen sie sogar vom Robert Koch-Institut (RKI) gelistet sein.

Generell rät das CoC in seinem Leitfaden zu einer Wischdesinfektion, um eine inhalative Gefährdung des Personals zu vermeiden. Die Sprühdesinfektion sei nur in Ausnahmefällen und auf kleinen Flächen geboten.

Damit alle im Team informiert sind, sollte der Hygieneplan um einen Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan erweitert werden, der auflistet, welche Mittel wann, in welcher Konzentration und mit welcher Einwirkzeit zum Einsatz kommen.

Zum Thema Hygiene gehört aber auch - das wird gerne einmal vergessen - der Umgang mit Medizinprodukten. Auch das wird von den Behörden in Augenschein genommen. Hier sollten Praxen vor allem die sicherheitstechnischen Kontrollen nicht vernachlässigen.

Fehlen in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Gerätes die Angaben dazu, müsse die Kontrolle alle zwei Jahre nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden, heißt es im CoC-Leitfaden. Über die Durchführung müssen die Praxen ein Protokoll anfertigen.

Neben dem Online-Angebot gibt es Baden-Württemberg über die Management-Akademie spezielle Hygiene-Schulungen, die im Herbst nachfrageorientiert erweitert werden sollen. Außerdem steht den Ärzten im Ländle ein telefonischer Beratungsservice der KV zur Verfügung. (reh)

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