Kasse muss nicht zugelassene Arzneien nur in seltenen Ausnahmefällen zahlen
KASSEL (mwo). Ärzte können nicht alle schwer kranken Menschen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mit in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln und Therapien behandeln. Dies setze vielmehr eine "Akut-Problematik" und eine "notstandsähnliche Situation" voraus, wie das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil klarstellt.