Keine Rundfunkgebühren bei Fahrten zur Praxis
GÖTTINGEN (cben). Niedergelassene Ärzte müssen für das Radio im Privat-Auto, das für Fahrten zur Praxis genutzt wird, keine Extra-Rundfunkgebühren zahlen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor.