Schwarzarbeit: BGH-Urteil ist stumpfes Schwert

KARLSRUHE (dpa/juk). Auch bei Pfusch, der durch Schwarzarbeiter verursacht wurde, können Hauseigentümer Schadenersatz fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Die Durchsetzung dieses Anspruchs dürfte in der Realität freilich schwierig sein.

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Der BGH hat vergangene Woche zwei Hausbesitzern Schadenersatz wegen mangelhafter Schwarzarbeit zugesprochen. Wegen der Besonderheit von Bauverträgen sei es den Beklagten nach dem Grundsatz von "Treu und Glauben" versagt, sich auf die Nichtigkeit des Schwarzarbeiter-Vertrags zu berufen, der auch dem eigenen - rechtswidrigen - Vorteil gedient habe (Az.: VII ZR 42/07).

Dass pfuschende Handwerker nun scharenweise vor Gericht gezerrt werden, ist allerdings nicht zu erwarten. Denn dann wird auch das Finanzamt Wind von dem illegalen Geschäft bekommen. Den Parteien bleibt nach Angaben eines Vertreters des Anwaltvereins nur ein außergerichtlicher Vergleich, bei dem wahrscheinlich der gewinnt, der die stärkeren Nerven hat. Ein Hausbau in Schwarzarbeit kann dazu führen, dass der Bauherr Lohnsteuern für illegal beschäftigte Handwerker nachzahlen muss.

Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 7 V 6073/96 A). Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge verjähren im Übrigen erst in 30 Jahren. Wer heute also ein Haus schwarz baut, muss bis zum Jahr 2038 damit rechnen, die Beiträge nachzahlen zu müssen (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 34 R 50/06).

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