Apothekengütesiegel irreführend?

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG (eb). Das Landgericht Darmstadt verhandelt heute darüber, ob der Inhaber einer Versandapotheke mit dem Gütesiegel "Sichere Versandapotheke - BVDVA geprüft" werben darf. Klägerin ist die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg.

Sie beanstandet die Verwendung des Siegels als irreführend. Es werde suggeriert, die Apotheke halte einen höheren Qualitätsstandard ein als die Konkurrenten. Dabei müssten für die Siegel-Nutzung nur bestimmte, ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Standards beachtet werden.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze