Karlsruhe schränkt Massenspeicherung ein
KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internetdaten (Massenspeicherung) eingeschränkt. Das folgt aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfen Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.