Ärzte dürfen keine Versandapotheke empfehlen

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DÜSSELDORF (eb). Ärzte dürfen keine Werbung für eine Versandapotheke machen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hatte gegen eine entsprechende Vereinbarung zwischen der KV Nordrhein, dem Gesundheitsnetzwerk Viersen und der Versandapotheke "Zur Rose" geklagt.

Schon in der Vorinstanz hatte das Landgericht die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheke als rechtswidrig eingestuft. Nach der Berufsordnung dürften Mediziner ihre Patienten nicht ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen verweisen, so das LG. Die Aushändigung von Gutscheinen legten die Richter als standeswidriges Verhalten aus.

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