Änderungskündigung nur mit neuem Angebot gültig

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). Eine Änderungskündigung, aus der für den Arbeitnehmer nicht ersichtlich ist, welche Arbeitsbedingungen auf ihn zukommen, ist unwirksam.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag. Nach Auffassung der Richter muss die Kündigung ein konkretes Angebot beinhalten, aus dem der Arbeitnehmer ableiten kann, welcher Vertragsinhalt für die neue Position maßgeblich ist.

Az.: 2 AZR 641/07

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert