Eine von fünf Steuerstreitigkeiten geht positiv für Steuerzahler aus

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MÜNCHEN (dpa). Für Steuerzahler kann sich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ein Rechtsstreit vor Gericht bis hin zum Bundesfinanzhof lohnen.

Im vergangenen Jahr entschied das oberste deutsche Steuergericht in knapp 18 Prozent aller Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen. Bei Revisionsverfahren habe der Anteil mit 43 Prozent noch höher gelegen, berichtete der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Der wohl prominenteste Kläger am Bundesfinanzhof war im vergangenen Jahr der Bäckermeister Heino Hambrecht aus dem baden-württembergischen Ravenstein, der vor dem BFH erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt hatte.

Der BFH hielt die Regelung für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor, das die Wiedereinführung der alten Regelung durchsetzte.

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