Mann erhält Schadenersatz nach Trampolin-Unfall
KÖLN (dpa). Ein Familienvater, der seit einem missglückten Trampolinsprung in einem Indoor-Spielplatz querschnittsgelähmt ist, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Betreiber der Halle hat die Schäden des 41-Jährigen in Höhe von 70 Prozent zu tragen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag.
Allerdings müsse sich das Opfer "ein eigenes Mitverschulden von 30 Prozent anrechnen lassen". Über die Höhe des Schadenersatzes entscheidet das Landgericht Köln. Es geht um Beträge von mehr als einer Million Euro. Der Mann hatte 2004 bei einer Feier einen Salto versucht, war aber auf dem Rücken gelandet und hatte sich vor den Augen seiner Tochter das Genick gebrochen. Für den erneut aufgerollten Fall machten auch die OLG-Richter Testsprünge auf dem Trampolin.
Az.: 20 U 175/06