BSG entscheidet über Altersgrenze für IvF
KASSEL (mwo). Die Diskussion um die Bezahlung von künstlichen Befruchtungen wird das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem für heute erwarteten Urteil neu befeuern. Dann geht es darum, ob Kassen Zuschüsse auch über die bisherigen Altersgrenze hinaus zahlen müssen.
Seit 2004 geben die Kassen bei der In-vitro-Fertilisation (IvF) nur noch einen hälftigen Zuschuss für bis zu drei Versuche. Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
Die klagende Hamburgerin hatte mit 41 Jahren erfolglos den Kassenzuschuss beantragt und wehrt sich gegen die Altersgrenze: Die Erfolgswahrscheinlichkeit der künstlichen Befruchtung sinke signifikant erst bei Frauen ab 43 Jahren. Der Gesetzgeber habe daher seinen "Differenzierungsspielraum" überschritten. Zur Altersgrenze für Männer hatte das BSG im Mai 2007 entschieden, sie sei im Interesse der Kinder gerechtfertigt.
Im Januar forderte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung auf, die Einschränkungen zurückzunehmen. Der Freistaat Sachsen unterstützt seit diesem März ungewollt kinderlose Paare finanziell. Der hessische Sozialminister Jürgen Banzer (CDU) regte unlängst eine bundesweite Stiftung an.
Ein weiteres Urteil, das das BSG morgen erlassen will, betrifft die Barmer Ersatzkasse. Sie wollte 100 Millionen Euro auf sechs Monate als Termingeld anlegen. Dadurch wären kurzfristige Kredite notwendig geworden. Das Bundesversicherungsamt verbot die Geldanlage unter Hinweis auf das für die Kassen geltende Verbot der Kreditaufnahme. Dagegen wehrt sich die Barmer mit dem Argument, sie müsse wirtschaftlich handeln; die Zinsen für das Termingeld lägen deutlich über den Kosten für die Zwischenkredite.