Finanzieller Ausgleich bei Scheidung neu geregelt
BERLIN (dpa). Der Bundesrat hat am Freitag endgültig eine Reform des Versorgungsausgleichs unter geschiedenen Eheleuten beschlossen.
Das Gesetz soll die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Ehescheidung einfacher und gerechter machen. Künftig werden alle erworbenen Ansprüche an einer Altersversorgung grundsätzlich je zur Hälfte geteilt. Neu eingeführt werden auch einige Ausnahmen.