Bei Kinderporno-Verdacht Zugriff auf Bankdaten

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KARLSRUHE (dpa). Im Kampf gegen Kinderpornografie dürfen die Ermittler auch auf Kreditkartendaten zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Aktion der Staatsanwaltschaft Halle im Jahr 2006 gebilligt, bei der 14 Banken die Kreditkartendaten von etwa 20 Millionen ihrer Kunden automatisch überprüft hatten.

Die Fahnder hatten gezielt nach dem Betrag 79,99 Euro und einer bestimmten philippinischen Bankverbindung gesucht, auf die der Betrag für den Zugang zu einer Kinderporno-Seite überwiesen werden sollte. Dabei kamen sie 322 Verdächtigen auf die Spur, deren Daten sie an die Staatsanwälte weitergaben. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts war die Aktion rechtens.

Es habe sich nicht etwa um eine Rasterfahndung gehandelt, durch die auch der Datenschutz Unverdächtiger berührt worden wäre. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft gezielt nach Personen gesucht, gegen die wegen fragwürdiger Zahlungsvorgänge ein hinreichender Verdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials vorgelegen habe. Die Zahlung des für den Zugang geforderten Betrags im fraglichen Zeitraum an die Bank des Pornoseitenbetreibers reicht aus Sicht der Richter als Verdachtsgrundlage aus.

Bei den zahllosen unverdächtigen Kunden lag aus Sicht des Gerichts keinerlei Eingriff in das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" vor. Denn durch den automatischen Suchlauf, mit dem die Banken ihre Kreditkartendaten geprüft hatten, sei nur als Treffer angezeigt worden, wer die Suchkriterien erfüllt habe. Die Daten aller anderen Kunden seien nie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden, sondern "anonym und spurenlos" aus dem Suchlauf ausgeschieden worden.

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