Auch ein Messie muss den Müll entsorgen

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LÜNEBURG (dpa). Auch wer unter krankhaftem Sammelzwang leidet, muss seinen Müll vorschriftsgemäß entsorgen. Das Messie-Syndrom berechtige jedenfalls nicht dazu, Unrat in großen Mengen in einem Wohnhaus zu deponieren, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen.

Az.: 7 LA 13/09

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