Erfolg für Bundeswehrarzt

Veröffentlicht:

BAYREUTH (dda). Weil der Bundeswehr über Jahre bei der Berechnung von Rentenbezügen an einen Ex- Oberstarzt ein Fehler unterlaufen war, verlangte sie von ihm 24 500 Euro zurück. Der Mediziner wehrte sich dagegen vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht und erzielte einen Teilerfolg.

Die Richter hoben die Rückforderungsbescheide der Wehrverwaltung Süd teilweise auf, vorerst ohne genaue Urteilsbegründung. Der Ex-Oberstarzt muss nur noch 12 500 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück bezahlen. 2000 war der heute 66-Jährige wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Seit 2003 arbeitete er jedoch auf geringfügiger Beschäftigungsbasis als Arztvertretung in einem Krankenhaus. 2007 kam die Verwaltung nachträglich zur Ansicht, dass wegen dieser Beschäftigung seine Pension hätte gekürzt werden müssen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Experten fordern von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben für die Kooperation von Rettungsleitstellen (Bild) und ärztlichem Bereitschaftsdienst.

© Heiko Rebsch / dpa / picture alliance

Reform des Rettungsdienstes

Bereitschaftsdienst und Rettungsleitstellen sollen eng aneinanderrücken

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht in vielen Ländern vor großen Herausforderungen. Ein Arzt aus Israel fordert deshalb mehr Zusammenarbeit.

© Vladislav / stock.adobe.com

Weiterentwicklung der Versorgung

Experte: Bei der Transformation international die Kräfte bündeln!

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen