Umzug rechtfertigt Studio-Kündigung
MÜNCHEN(dpa). Der Vertrag mit einem Fitnessstudio darf fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde in eine andere Stadt zieht. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt und damit die Zivilklage eines Studios auf weitere Zahlungen abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im konkreten Fall hatte die Frau als Kundin mit dem Unternehmen einen Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen. Wegen eines Stellenwechsels ihres Mannes war sie aber bereits nach acht Monaten von München nach Wien gezogen und hatte deshalb den Vertrag gekündigt.
Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um einen Mietvertrag, das Risiko eines Umzuges müssten allein die Kunden tragen, hatte der Betreiber des Fitnessstudios vorgetragen. Die zuständige Amtsrichterin hielt diese Argumentation für schwach: Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durchaus gekündigt werden könne.
Wenn ein Kunde wegen eines Umzuges das Angebot des Studios praktisch gar nicht mehr nutzen könne, sei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, hieß es in dem Urteil.
Az.: 212 C 15699/08