Umzug rechtfertigt Studio-Kündigung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN(dpa). Der Vertrag mit einem Fitnessstudio darf fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde in eine andere Stadt zieht. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt und damit die Zivilklage eines Studios auf weitere Zahlungen abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte die Frau als Kundin mit dem Unternehmen einen Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen. Wegen eines Stellenwechsels ihres Mannes war sie aber bereits nach acht Monaten von München nach Wien gezogen und hatte deshalb den Vertrag gekündigt.

Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um einen Mietvertrag, das Risiko eines Umzuges müssten allein die Kunden tragen, hatte der Betreiber des Fitnessstudios vorgetragen. Die zuständige Amtsrichterin hielt diese Argumentation für schwach: Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durchaus gekündigt werden könne.

Wenn ein Kunde wegen eines Umzuges das Angebot des Studios praktisch gar nicht mehr nutzen könne, sei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, hieß es in dem Urteil.

Az.: 212 C 15699/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen