Gesetz mit neuen Optionen gegen Telefonwerber

BERLIN(maw). Am Dienstag tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Für Arztpraxen bedeutet das unter anderem einen besseren Schutz vor unerbetenen Werbeanrufen.

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Das Gesetz verbietet nach Auskunft des Bundesjustizministeriums Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese vorher nicht ausdrücklich erklärt haben, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird nach Ministeriumsangaben verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt habe. Verstöße gegen das neue Gesetz können mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Außerdem dürfen Werbeanrufer künftig ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Tun sie es doch, droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro. Denn, so das Ministerium: Viele unerwünschte Werbeanrufe würden bislang nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lasse, wer angerufen hat.

Die Widerrufsrechte von Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen werden mit dem neuen Gesetz ebenfalls erweitert. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, die Verbraucher am Telefon abschließen, können nun wie andere Verträge auch widerrufen werden.

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