Karlsruhe: 22 Jahre Prozess sind zu lang
KARLSRUHE (mwo). 22 Jahre darf ein Gerichtsverfahren nicht dauern. Ein derart langes Verfahren ist mit dem Rechtsstaatsprinzip und den Persönlichkeitsrechten des Klägers nicht vereinbar. Mit diesen Worten rügte kürzlich das Bundesverfassungsgericht das Landgericht Hamburg und gab einer Unternehmerin Recht, die seit 22 Jahren Schadenersatz von ihrer Bank verlangt (Az.: 1 BvR 2662/06). Das Landgericht müsse das Verfahren beschleunigen.