Chirurgen unzufrieden mit Gewebegesetz
BERLIN (hom). Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) teilt die Bewertung des Gewebegesetzes durch die Bundesregierung nicht. Das im August 2007 in Kraft getretene Gesetz "überreguliere" lediglich die Abläufe und verbessere nicht deren Qualität, teilte die Gesellschaft in Berlin mit.
Laut DGCH führt das Gesetz dazu, dass rein ärztliche Tätigkeiten künftig von arzneimittelrechtlichen Anforderungen überlagert werden.
Die DGCH bezieht sich damit auf einen aktuellen Erfahrungsbericht. Darin bewertet die Bundesregierung das Gewebegesetz als positiv (wir berichteten).