Schwanger - nicht gehbehindert

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Schwangere dürfen nicht auf Parkenplätzen für Behinderte parken.

Schwangere dürfen nicht auf Parkenplätzen für Behinderte parken.

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MÜNCHEN (mwo). Schwangere dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken. Selbst in den letzten Wochen der Schwangerschaft können sie nicht mit Gehbehinderten gleichgestellt werden, heißt es in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Für den Besuch bei ihrer Frauenärztin hatte die Klägerin ihr Auto auf einem für Schwerbehinderte ausgewiesenen Parkplatz in München abgestellt.

Statt eines entsprechenden Sonderparkausweises legte sie eine leere Plastikhülle mit der Aufschrift "Mutterpass" in die Scheibe. Das Auto wurde abgeschleppt, die Kosten von 171 Euro wollte die Frau aber nicht zahlen: Hochschwangere Frauen würden "ebenfalls unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leiden". Dies mag vorkommen, eine dauerhafte Beeinträchtigung wie bei Behinderten liege aber nicht vor, entschieden die Verwaltungsrichter. Eine Gleichbehandlung könne die Frau nicht verlangen.

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Az: 10 ZB 09.1052

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