Lieferstopp nach Angebot über Ebay rechtens
KARLSRUHE (dpa). Ein Hersteller hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internetauktionshaus verkauft. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig entschieden.
Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften.
Az.: 6 U 47/08