Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe

KARLSRUHE (dpa). Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren will das Bundesverfassungsgericht (BVG) grundsätzlich über die Speicherpflicht von Telefon- und Internetverbindungsdaten entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Dienstag in Karlsruhe an.

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"Es wird das verfassungsrechtliche Grundsatzproblem zu beleuchten sein, ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten, wie sie das europäische Gemeinschaftsrecht zwingend vorgibt, überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sein kann", sagte Papier zu Beginn einer Anhörung. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.

Vertreter der fast 35 000 Beschwerdeführer - verhandelt wurde über gut 60 exemplarische Verfahren - warnten eindringlich vor einem "Dammbruch" bei der Einschränkung von Grundrechten. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, Kläger und zugleich Anwalt einer der drei Klägergruppen, sagte, das Gesetz berühre den "Kern der Persönlichkeit" der Bürger.

Gespeichert werde "jeder elektronische Atemzug" unverdächtiger Bürger. "Der Staat soll den Bürger schützen, aber er muss ihn respektieren. Und er darf ihn nicht ohne jeden Anlass wie einen Straftäter behandeln."

Auch Ärzte hatten teilweise heftig gegen die Anfang 2008 in Kraft getretene Regelung der Vorratsdatenspeicherung protestiert. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der mehr als 34 900 Kläger vertritt, mahnte eindringlich: "Ist dieser Weg einmal freigegeben, ist die gesamte Erfassung des Alltags die Folge." Der Grünen-Politiker Volker Beck, der mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei in Karlsruhe klagt, warnte vor einem "schwarzen Tag für die Magna Charta des Datenschutzes".

Zu den Beschwerdeführern gehört auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die aber wegen ihres "Rollenkonflikts" als amtierende Bundesjustizministerin nicht selbst nach Karlsruhe gekommen war. Ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann sagte, man erwarte die Entscheidung "mit großem Interesse" - auch mit Blick auf die derzeit diskutierte Speicherung von Fluggastdaten. Nach dem seit 2008 geltenden Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt, werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail-, und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert; Gesprächs- und Mail-Inhalte sind nicht betroffen.

Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Das Gericht hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt.Nach den Worten des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar speichern manche Telekommunikationsdienstleister sogar mehr als gesetzlich vorgeschrieben - auch, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Ein großer Anbieter registriere beispielsweise die Standortdaten sogenannter Smartphones im Viertelstundentakt, anstatt nur Beginn und Ende der Verbindung zu speichern. "Das halte ich für einen sehr schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte." Experten machten deutlich, dass sich aus den Daten weitreichende Erkenntnisse über das private und berufliche Umfeld der Betroffenen herauslesen lassen. Handys werden nach den Worten von Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) zu "immer genauer werdenden Ortungswanzen in den Taschen der Nutzer".

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