Sozialabgaben auch für "versteckten" Lohn
DARMSTADT (dpa). Auch für "versteckten" Lohn sind zwingend Sozialabgaben fällig. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: AZ L 1 KR 128/08). Der Fall: Ein Steuerberater aus dem Lahn-Dill-Kreis hatte eine Vollzeitkraft zunächst mit 1100 Euro brutto eingestellt. Zahlte der Frau aber zwei Jahre lang einen Bruttolohn von nur 500 Euro, gewährte ihr aber einen steuerfreien Zuschuss von 700 Euro für doppelte Haushaltsführung - den darf es zwei Jahre lang geben. Nachdem diese Zeit abgelaufen war, erhielt die Mitarbeiterin 1600 Euro brutto. Da die Summe von 500 brutto plus 700 Euro Zuschuss in etwa der Größenordnung des vorher und nachher gezahlten Gehalts entsprach, war für die Richter klar, dass das Geld für die doppelte Haushaltsführung anstelle von Gehalt geflossen war - um Lohnkosten zu sparen. Zwar sei der Betrag zwei Jahre steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Der Steuerberater muss nun nachzahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.