BFH billigt begrenzten Vorsorge-Abzug
MÜNCHEN (mwo). Rentenbeiträge und andere Vorsorgeaufwendungen können nur begrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch verschiedene Versicherungen, mit denen die Obergrenze leicht überschritten werden kann. Diese liege aber weit über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und sei zulässig, um Missbrauch zu verhindern. Az.: X R 6/08