Falschberatung: Verjährungsfrist läuft aus
NEU-ISENBURG (lu). Anleger, die aufgrund einer Falschberatung im Jahr 2007 finanzielle Verluste erlitten haben, sollten ihre Ansprüche jetzt geltend machen. Sonst droht deren Verjährung. Darauf hat Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen hingewiesen.
Denn die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen läuft ab dem Kaufdatum des Wertpapiers. Die für Anleger günstigere Regelung, nach der die Dreijahresfrist erst beginnt, wenn der Verbraucher vom Schaden Kenntnis erlangt hat, gelte erst für Falschberatungen ab dem 5. August 2009.
Um die Verjährung zu hemmen, müssen Anleger mit der Bank über die Schadenersatzleistung verhandeln. Reagiert die Bank nicht, könnten Anleger beim zuständigen Ombudsmann ein Verfahren einleiten. Außerdem bleibe der Klageweg, der laut Heyer sinnvoll ist, wenn Falschberatung sicher nachgewiesen werden kann - etwa durch ein Beratungsprotokoll.