Falschberatung: Verjährungsfrist läuft aus

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (lu). Anleger, die aufgrund einer Falschberatung im Jahr 2007 finanzielle Verluste erlitten haben, sollten ihre Ansprüche jetzt geltend machen. Sonst droht deren Verjährung. Darauf hat Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen hingewiesen.

Denn die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen läuft ab dem Kaufdatum des Wertpapiers. Die für Anleger günstigere Regelung, nach der die Dreijahresfrist erst beginnt, wenn der Verbraucher vom Schaden Kenntnis erlangt hat, gelte erst für Falschberatungen ab dem 5. August 2009.

Um die Verjährung zu hemmen, müssen Anleger mit der Bank über die Schadenersatzleistung verhandeln. Reagiert die Bank nicht, könnten Anleger beim zuständigen Ombudsmann ein Verfahren einleiten. Außerdem bleibe der Klageweg, der laut Heyer sinnvoll ist, wenn Falschberatung sicher nachgewiesen werden kann - etwa durch ein Beratungsprotokoll.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System