BSG-Präsident in Sorge um die GKV

KASSEL (mwo). Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, ist besorgt über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung. "Niemand darf sich etwas vormachen, die Ausgaben für das Gesundheitswesen werden ganz unabhängig von der Finanzierungsform weiter steigen", sagte Masuch bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts gestern in Kassel.

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Masuch, auch Vorsitzender des GKV-Leistungssenats beim BSG, sprach sich dennoch gegen eine Priorisierung aus. Stattdessen müsse die Politik endlich das Thema Prävention angehen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf aus 2005 sei nach zweijähriger Diskussion aber leider wieder in der Schublade verschwunden. "Gesundheitsgerechtes Verhalten muss sich auszahlen", forderte der BSG-Präsident.

Den Ärzten hielt Masuch vor, zu stark den tatsächlichen oder vermuteten Erwartungen der Patienten nachzugeben. So verließen acht von zehn Patienten mit einer Erkältung die Praxis mit einem Rezept für Antibiotika, obwohl diese hier "völlig wirkungslos sind". Solches Verhalten liege wohl daran, dass viele Patienten von neuen und teuren Medikamenten die beste Heilung erwarteten. Kindergärten und Schulen müssten daher die Gesundheitskompetenzen der Menschen besser fördern, forderte der BSG-Präsident. Sie müssten in der Lage sein, Gesundheitsangebote sinnvoll zu nutzen und "dem Arzt als Partner auf Augenhöhe" zu begegnen.

Die Zahl neuer Verfahren beim BSG blieb mit 3225 im vergangenen Jahr nahezu unverändert. Gleiches gilt auch für den Vertragsarztsenat mit 99 neuen Verfahren. Die Eingänge in den Instanzen ließen erwarten, dass die Belastung auch weiterhin etwa konstant bleibt, sagte der Vorsitzende des Vertragsarztsenats, Ulrich Wenner, gegenüber der "Ärzte Zeitung".

Nach dem Urteil zu den Regelleistungsvolumina (RLV) in Hessen vom Mittwoch (wir berichteten) will das BSG am 18. August über Klagen betroffener Ärzte entscheiden. Schon am 17. März verhandelt der Vertragsarztsenat die Frage, ob sich das Gros der anderen KVen den RLV komplett verweigern durfte.

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