Witwenrente gibt es erst nach einjähriger Ehe
DÜSSELDORF (nös). Wer weniger als ein Jahr verheiratet war, hat nach dem Tod des Partners keinen Anspruch auf Witwenrente. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf im Fall einer 63-Jährigen entschieden.
Nach dem Tod ihres Gatten beantragte sie Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, da die Ehe weniger als ein Jahr bestand. Das Gericht bestätigte diese Auffassung.
Az.: S 52 (10) R 22/09