Xynthia ist weg - jetzt beginnt die Schadenregulierung

Ärzte, deren Häuser oder Praxen durch das Orkantief Xynthia beschädigt wurden, sollten schnell ihre Versicherungen einschalten. Dafür gelten bestimmte Regeln.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Orkantief Xynthia hinterließ quer durch die Republik Spuren der Verwüstung. Für viele Schadensfälle kommen Versicherungen auf. © dpa

Orkantief Xynthia hinterließ quer durch die Republik Spuren der Verwüstung. Für viele Schadensfälle kommen Versicherungen auf. © dpa

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KÖLN. Ärzte, die Opfer des Sturms Xynthia geworden sind, sollten entstandene Schäden schnell ihrem Versicherer mitteilen. Versicherungskaufleute empfehlen, der Gesellschaft im Zweifel lieber zu viel als zu wenig zu melden.

Nach Angaben der Versicherungsgruppe Ergo entfallen 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter auf die Wohngebäudeversicherung. "Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h", so Rolf Mertens, Bereichsleiter Privatkundengeschäft Sach/Haftpflicht bei Ergo. Xynthia erreichte bis zu 166 Kilometer in der Stunde.

Hat der Sturm Fensterscheiben zerstört, kommt dafür der Gebäude- oder der Hausratversicherer auf. Das gilt auch für Wasserschäden, die durch Regenwasser entstanden sind, das durch ein vom Sturm geschlagenes Loch eingedrungen ist. Der Hausratversicherer übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung des Mobiliars, und zwar zum Neuwert.

Laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben Kunden auch Ansprüche für den Zeit- und Materialaufwand, wenn sie ein Leck provisorisch abdichten, um weiteren Schaden zu verhindern. Ärzte, die Häuser besitzen, sollten prüfen, ob Xynthia Dachziegel beschädigt oder verschoben hat. Nötige Reparaturen zahlt der Versicherer. Der Hausratversicherer kommt auch für Kleidung auf, die durch einen Sturz aufgrund einer Sturmböe beschädigt wird - allerdings nur, wenn das auf dem Balkon oder der Terrasse geschah.

Beschädigen abgerissene Äste oder umgefallene Bäume vom Nachbar- oder Gemeindegrundstück das Eigentum, hilft nur der eigene Versicherer. Er kann prüfen, wer für den Schaden haftbar zu machen ist, etwa weil der Baum erkennbar krank und deshalb umsturzgefährdet war. "Ein sehr seltener Fall, so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt", sagt Jürgen Maß vom BVK.

Durch den Sturm sind viele Autos durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder herab fallende Dachziegel beschädigt worden. "Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung", sagt Maß. Hat allerdings ein eigener Fahrfehler eine Rolle gespielt, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. In diesem Fall stuft der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse des Kunden zurück. Ärzte sollten Schäden fotografieren, das erleichtert die Regulierung. Grundsätzlich sollten sie einfach alle Schäden melden und den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen, rät Maß.

Wichtig: Schutz vor Elementarschaden

Steht der Keller nach einem Unwetter unter Wasser, zahlt der Hausratversicherer nur, wenn eine zusätzliche Elementarschaden-Deckung vereinbart ist. Sonst zahlt die Gesellschaft nur bei Überschwemmung durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch. Angesichts des Klimawandels raten Verbraucherschützer generell zum Abschluss eines Elementar-Zusatzes.

Um Schäden durch Unwetter zu vermeiden, bieten viele Versicherer ihren Kunden einen kostenlosen Warndienst per E-Mail oder SMS an. Nutzen Ärzte den Service, werden sie rechtzeitig vor Stürmen oder anderen Gefahren gewarnt.

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