BSG bekräftigt Schutz für junge Arztpraxen

KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat seine Rechtsprechung zum Schutz junger Praxen bekräftigt. Wie der BSG-Vertragsarztsenat kürzlich entschied, hat die KV Hessen bei der Umstellung auf den EBM 2005 junge Praxen rechtswidrig benachteiligt.

Veröffentlicht:

Mit Inkrafttreten des neuen EBM enthielt der Honorarverteilungsvertrag in Hessen eine Sonderregelung, um unzumutbare Honorarverluste einzelner Praxen zu vermeiden. Konkret war ein "Auffüllbetrag" vorgesehen, wenn der Fallwert im Quartal II/2005 mehr als fünf Prozent geringer war als im Referenzquartal ein Jahr zuvor. Ein Anstieg der Fallzahlen in den dazwischen liegenden Quartalen III/2004 bis I/2005 wirkte sich auf den Auffüllbetrag nicht mehr aus.

Der Kläger hatte seine Praxis erst Anfang Februar 2004 gegründet. So hatte er im Quartal II/2004 erst 583 Patienten, ein Jahr später waren es schon über 800. Dennoch wurde der Auffüllbetrag lediglich nach der geringen Fallzahl zum Start seiner Praxis berechnet.

Dies ist eine "rechtswidrige Benachteiligung junger Praxen in ihrer Aufbauphase", urteilte das BSG. Für die im Aufbau befindlichen Praxen wirke die Auffüllregel "wie eine Zuwachsbegrenzungsregelung". Dies sei mit der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht vereinbar.

Nach dieser Rechtsprechung müssen junge und andere Praxen in einer Aufbauphase, etwa auch nach vorübergehender Teilzeitarbeit, zumindest auf durchschnittliche Fallzahlen und Umsätze ihrer Fachgruppe wachsen können. Im Streitfall verurteilte das BSG die KV Hessen, neu über den Honoraranspruch des klagenden Arztes zu entscheiden.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 1/09 R

Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen