PKV: Leistungsbetrug rechtfertigt Ausschluss

Veröffentlicht:

KOBLENZ (bü). Erschleicht sich ein Versicherter von einem privaten Krankenversicherer Leistungen, so begeht er einen massiven Betrug, der das Versicherungsunternehmen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Das Vertrauensverhältnis werde dadurch grundlegend zerstört. Im verhandelten Fall hatte ein Versicherter Kostenvoranschlägen für neue Brillen vorgelegt, weil die alten Brillen angeblich zu Bruch gegangen waren.

Az.: 10 U 213/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert