Keine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen
MAINZ (dpa). Ausgiebige Raucherpausen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Zwar verletze der Arbeitnehmer so seine Pflichten. Gleichwohl könne eine Kündigung aber unverhältnismäßig sein. Es könne genügen, wenn Pausenzeiten nicht mehr bezahlt würden. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Arbeitnehmers statt. Der Arbeitgeber hatte mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass sie kurze Raucherpausen einlegen durften, ohne das Zeiterfassungsgerät bedienen zu müssen. Da der Kläger aber täglich fast zwei Stunden rauchte, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Für das LAG war das überzogen. Es genüge, wenn der Arbeitgeber anordne, dass der Kläger künftig für die Raucherpausen das Zeiterfassungsgerät bedienen müsse.
Az.: 10 Sa 562/09