Folge 1

Ehe es schief geht: Für den Ehevertrag ist es nie zu spät

Der Ehevertrag ist die optimale Basis für ein Ehepaar, wenn es in Harmonie und ohne Übervorteilung getrennte Wege gehen will.

Von Rudolf Haibach Veröffentlicht:

Etwa 215 000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden. Fast immer endet dies mit Streit, Vorwürfen, Missverständnissen, gelegentlich auch mit halbherzigen Versöhnungsversuchen.

Zoff verursacht nur hohe Scheidungskosten

Der Ehevertrag schafft für Ehepaare Verbindlichkeit. © Thomas Francois / Fotolia.com

Der Ehevertrag schafft für Ehepaare Verbindlichkeit. © Thomas Francois / Fotolia.com

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Den wenigsten Eheleuten gelingt es, sich friedlich zu trennen und in dieser für beide Parteien belastenden Situation fair miteinander umzugehen. Stattdessen streiten sich Parteien im Rahmen einer Ehescheidung häufig jahrelang und verursachen dabei hohe Kosten.

Erbittert zoffen einst Verliebte um Kinder, Geld und Vermögen - nahezu um alles. Solch ein dramatisches Ende einer Liebe kann durch einen Ehevertrag vermieden werden.

Eheverträge kann man vor einer Eheschließung, aber auch während der Ehe schließen, oder auch erst dann, wenn die Trennung bevor steht. Sie bedürfen zwingend der notariellen Form.

Der Vertrag darf nicht sittenwidrig sein. Sittenwidrig sind Eheverträge, wenn sie eine Partei über Gebühr belasten, so dass kein ausgeglichenes Verhältnis von Rechten und Pflichten vorliegt. So darf sich eine Ehefrau beispielsweise aufgrund einer Schwangerschaft nicht in einer Zwangslage befinden, die der Ehemann ausnutzt, um die Eheschließung von einem Totalverzicht aller Rechte abhängig zu machen. Dieser Totalverzicht läge beispielsweise vor, wenn die Ehefrau auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich verzichtet, ohne eine angemessene Gegenleistung dafür zu erhalten.

Meist lässt man vor der Heirat bei einem Notar den Ehevertrag protokollieren - auch wenn dies vor dem Gang zum Altar oder zum Standesamt etwas unromantisch erscheinen mag.

Wer diesen Schritt geht, möchte eine spätere, eventuelle Trennung regeln, bevor Enttäuschung, Streit und Zorn eine vernünftige Kommunikation erschweren. Die Ehepartner wollen den Kampf vor Gericht vermeiden und bereits in guten Zeiten festlegen, welche Vereinbarungen bei einer eventuellen Trennung in Kraft treten. Das Aushandeln eines Ehevertrags kann der erste Härtetest vor der Ehe sein, denn hier erweist sich, ob all die Versprechen und Schwüre auch dann noch gelten sollen, wenn die Liebe scheitert.

Rudolf Haibach, Rechtsanwalt und Notar, ist Experte im Familienrecht. © privat

Rudolf Haibach, Rechtsanwalt und Notar, ist Experte im Familienrecht. © privat

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Eheverträge, die aus Anlass einer Trennung und einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden, nennt man Scheidungsfolgevereinbarungen. In diesen Verträgen regeln die Parteien alles: Wer bekommt die elterliche Sorge, wie gestalten sich Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, wie wird das Vermögen aufgeteilt und wer darf den Hund behalten.

Getrennte anwaltliche Beratung ist sinnvoll

Beide Parteien sollten sich vor Unterzeichnung des Vertrages getrennt anwaltlich beraten lassen. Denn auch wenn man sich einig zu sein glaubt, während der Verhandlungen treten in den meisten Fällen Konflikte auf. Erfahrene Anwälte gleichen aus, beraten und verhandeln für ihren Mandanten mit einem kühlen Kopf. Nur so werden beide Parteien optimierte Lösungen herausarbeiten können und letztlich eine Einigung erzielen, bei der sich keiner betrogen fühlt.

Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem Notar unterzeichnet, kann diese dem Gericht vorgelegt werden - als Zeichen, dass sich das getrennte Paar einig ist. Solch ein Prozedere erleichtert und beschleunigt den amtlichen Trennungsakt. Das Muster eines Ehevertrages finden Sie unter www.haibach.com.

Rudolf Haibach ist Notar und Familienfachanwalt mit Kanzlei in Gießen

Unterhalt: Wenn Eheleute sich trennen, hat der Partner, der weniger verdient, meist Anspruch auf Unterhalt gegen den Partner, der mehr verdient - den Trennungsunterhalt. Das sind meist 3/7 der Einkommensdifferenz. Nach einer Scheidung gilt rechnerisch dasselbe System, allerdings ist dann der Unterhaltsanspruch fast immer und der Höhe nach zeitlich begrenzt. In vielen "Altfällen" kann man noch heute eine Abänderung der früheren Unterhaltsverpflichtung verlangen.

Zugewinn: Durch die Heirat werden Eheleute nicht automatisch Miteigentümer des Vermögens des Partners. Sie profitieren aber über den Zugewinnausgleich vom Zuwachs des Vermögens. Das geschieht dadurch, dass man rechnerisch auf beiden Seiten ermittelt, wer während der Ehe mehr Vermögen angespart hat. Auch hier ist die Hälfte der beiderseitigen Differenz durch die Geldzahlung auszugleichen. Ein Ehevertrag hilft hier, das zu vermeiden.

Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich funktioniert nach dem nahezu gleichen System wie der Zugewinnausgleich. Alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden bei einer Scheidung genau hälftig geteilt.

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