Angeblicher Todesengel jetzt rehabilitiert

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AMSTERDAM (dpa). Eine als "Engel des Todes" bezeichnete niederländische Krankenpflegerin ist sieben Jahre nach ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft freigesprochen worden. Es habe nie hinreichende Beweise dafür gegeben, dass die 48-Jährige sieben Patienten, darunter ein Baby, ermordet und die Tötung von drei weiteren versucht hat, urteilte am Mittwoch ein Berufungsgericht in Arnheim. Es stehe nicht einmal fest, dass die "Opfer" überhaupt durch menschliches Zutun starben.

Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich nach der Urteilsverkündung bei Lucia de Berk. "Wir wissen, dass wir ihr Leiden nicht ungeschehen machen können, aber wir werden dafür sorgen, dass sie so schnell wie möglich wenigstens finanziell entschädigt wird", betonte ein Sprecher. In Kommentaren hieß es, der Fall sei "einer der größten Justizirrtümer der niederländischen Geschichte".

De Bark hatte stets ihre Unschuld beteuert. Der Freispruch war weithin erwartet worden, nachdem Juristen und Sachverständige in den letzten Jahren Zweifel an dem von der Staatsanwaltschaft gezeichneten Bild einer Serienmörderin geltend machten und die Frau als wahrscheinlich unschuldig bezeichneten. Bürgerinitiativen forderten ihre Freilassung. Nach Einleitung eines Berufungsverfahrens wurde sie 2008 nach sechs Jahren Haft vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Zuletzt beantragte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.

Der Prozess war von führenden Juristen wegen einer sogenannten Kettenreaktion-Beweisführung kritisiert worden. Richter hatten zwei Mordvorwürfe als erwiesen eingestuft und unter Hinweis darauf bei den anderen Fällen eine "schwächere Beweisführung" akzeptiert. Als Motiv wurde der Angeklagten unterstellt, sie habe Schwerkranke "erlösen" wollen. Daran hielt die Justiz zunächst auch fest, nachdem ein Zeuge Angaben über eine solche Äußerung der Pflegerin zurückgezogen hatte.

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