Steuergerechtigkeit für Auslandsdeutsche
LUXEMBURG (mwo). Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer dürfen Deutsche, die länger im EU-Ausland leben, nicht mehr benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die deutschen Regeln verstießen gegen den EU-Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Strittig bleibt die Rechtmäßigkeit der Trennung nach Nationalität.
Az.: C-510/08